Hiermit lädt der Vorstand des Bezirksvereins Bünde e.V.
der Deutsch-Finnischen Gesellschaft alle Mitglieder gemäß §§
7 und 8 der Vereinssatzung zur
| Mitgliederversammlung 2002 |
| am Freitag, 22.Februar 2002, 20 Uhr,
in der „Brasserie am Stadtgarten“, Bünde, Steinmeisterstr. 13-15, Saal Hengist, |
ein.
Vorläufige Tagesordnung
1. Feststellung der Anwesenheits- und Stimmliste der Mitgliederversammlung und deren Beschlussfähigkeit
2. Berichte des Vorstandes und der Revisoren
3. Entlastung des Vorstandes
4. Wahl des Vorstandes und der Revisoren
5. Wahl der Delegierten zu Delegiertenversammlungen des DFG-Landesvereins Westfalen-Lippe e.V.
6. Behandlung und Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge
7. Verschiedenes (u.a. neue Termine, Schüleraustausch, Wanderung)
Gemäß § 8, Absätze 5 – 7 der
Satzung müssen Anträge an die Mitgliederversammlung auf Änderung
der Satzung 21 Tage vorher schriftlich dem Vorstand eingereicht werden;
der Vorstand muss sie spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung
den Mitgliedern mitteilen. Andere Anträge an die Mitgliederversammlung
müssen spätestens 14 Tage vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht
werden. Dringlichkeitsanträge können während der Mitgliederversammlung
eingebracht werden; über ihre Zulassung zur Behandlung entscheidet
die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. – Allen Anträgen
soll eine Begründung beigefügt werden.
Deutsch-Finnische Gesellschaft
Bezirksverein Bünde e.V.
Der Vorstand
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